Als „guten Anfang“ einer Kehrtwende in der Rentenpolitik bewertet DGB-Vorstand Annelie Buntenbach die Verabschiedung eines „Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung“ im Deutschen Bundestag. Damit stoppe die Regierungskoalition „erst einmal den Sinkflug der gesetzlichen Rente und begibt sich zurück auf den Weg Richtung Vertrauen, Verlässlichkeit und Leistungsfähigkeit der Alterssicherung“. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen demnach die Stabilisierung des gesetzlichen Rentenniveaus bei 48 Prozent. Buntenbach betont jedoch: „Jetzt gilt es, dieses Rentenniveau dauerhaft, also auch für den Zeitraum nach 2025, zu sichern und wieder anzuheben.“
Der Bundestag hatte in namentlicher Abstimmung das Rentenpaket der Koalition gebilligt. Für die Reform votierten 246 Abgeordnete der CDU/CSU, 145 der SPD und Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen). Mit Nein votierten 219 Abgeordnete von FDP, Grünen und AfD und drei von der Union. Die Abgeordneten der Fraktion „Die Linke“ enthielten sich geschlossen ihrer Stimmen.
Kern des Gesetzes, das zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, ist eine sogenannte doppelte Haltelinie bei Rentenniveau und Beitragssatz der Altersrente. Das Niveau, also das Verhältnis der gesetzlichen Rente zu den Löhnen der abhängig Beschäftigten, soll bis 2025 nicht unter 48 Prozent sinken. Der Beitragssatz, der zurzeit 18,6 Prozent beträgt, darf bis dahin nicht über 20 Prozent ansteigen.
Künftig höhere Renten bei Erwerbsminderung
Zweites wichtiges Element des beschlossenen „Pakets“ ist die Ausweitung der sogenannten Mütterrente mit einer stärkeren Anrechnung der Erziehungszeiten bei vor 1992 geborenen Kindern, die aktuell monatlich pro Sprössling ein Plus von 16,02 Euro brutto im Westen und um 15,35 Euro im Osten bewirkt. Diese „Mütterrente II“ sei eine längst überfällige Verbesserung für Eltern, ihre Finanzierung aus Mitteln der Rentenversicherung allerdings „ein großer Fehler“, da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handele, kommentiert Annelie Buntenbach.
Aufgebessert werden mit der jüngsten Bundestagsentscheidung schließlich die gesetzlichen Leistungen für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können: Erwerbsminderungsrenten sollen künftig so berechnet werden, als hätten die Betroffenen bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Die schreiende Ungerechtigkeit dabei: Das gilt nur für Arbeitnehmer*innen, deren Erwerbsminderungsrente nach dem 31. Dezember 2018 startet. Die 1,8 Millionen bisherigen Leistungsbezieher*innen gehen zum wiederholten Mal leer aus: „Das darf so nicht bleiben, sonst sitzen sie dauerhaft in der Armutsfalle fest“, fordert der DGB. Henrik Müller
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